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SG Hamburg, 13.01.2003 - S 22 KR 271/01 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
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- BSG, 15.04.1997 - 1 BK 31/96
Erstattung der Kosten für eine selbstbeschaffte Leistung
Auszug aus SG Hamburg, 13.01.2003 - S 22 KR 271/01
Eine Kostenerstattung scheidet damit aus, wenn der Versicherte sich die streitige Leistung außerhalb des vorgeschriebenen Beschaffungsweges selbst besorgt, ohne sich vorher mit seiner Krankenkasse ins Benehmen zu setzen und deren Entscheidung abzuwarten (vgl. BSG vom 15.4.1997 -1 BK 31/96- = SozR 3-2500 § 13 Nr. 15 m. w. N.; BSG vom 22.12.1998 -B 1 KR 26/97R-).